Schule und Lehrer in Auernhofen
Zum 200-jährigen Jubiläum der Auernhöfer Schule
Von Pfarrer Memmert, aus Uffenheimer Kirchenbote 1923 – 1924
In diesem Jahre kann die Schule zu Auernhofen auf ein 200-jähriges Bestehen zurückblicken. Aus diesem besonderen Anlaß soll im Folgenden ihrer Gründung und ihrer Geschichte gedacht werden.
Schon vor vier und vor neun Jahren hätte die Filialgemeinde Auernhofen „Jubiläen“ feiern können und unter anderen Zeitverhältnissen wäre es vielleicht auch geschehen. Nun seien sie wenigstens „im Vorübergehen“ erwähnt! Das eine (1919) wäre das 800-jährige Ortsjubiläum gewesen, insoferne Auernhofen im Jahre 1119 zum erstenmal urkundlich erwähnt ward, als Gumbert III., Dynast von Eckburgehoven (Equarhofen) und seine Gemahlin Christine ihre sämtlichen Güter und Leibeigene in Lohr, Urenhofen, Güllichsheim u. a. an die Abtei St. Stephan in Würzburg schenkten. Damit steht Auernhofen hinsichtlich des geschichtlich nachweisbaren Alters an der Spitze der zur Pfarrei Simmershofen gehörigen Niederlassungen, da Walkershofen erst 1183, Holzhausen 1255, Simmershofen 1307 und die Gehleinsmühle 1344 in Urkunden erwähnt werden. Ende 1914 ferner war der 200. Gedenktag der Einweihung des jetzigen Auernhöfer Gotteshauses. Es wurde, nachdem man die alte Kirche ganz, den Turm zum Teil abgebrochen hatte, im Sommer und Herbst 1714 in seiner gegenwärtigen Gestalt erbaut und am Andreastage, 30. November 1714, feierlich eingeweiht. Vielleicht darf hierüber später einmal ein genauerer Bericht folgen.
Doch nun zu unserem Schuljubiläum! Ursprünglich – etwa 150 Jahre lang – hatte die Jugend des Filialdorfes Auernhofen die Schule im Pfarrort Holzhausen (jetzt Simmershofen) besucht. Der Unterricht fand aber – wie damals meistens – nur im Herbst und Winter statt und gerade zu dieser Zeit war der fast halbstündige Weg dorthin wegen des „allerschlimmsten regnerischen, Schnee- und windigen Wetters“ sowie des besonders schweren, lehmigen Bodens halber höchst beschwerlich. So wurden die Kinder, besonders die jüngeren und schwächeren, ziemlich oft vom Schulbesuch abgehalten. Daher reifte in der Gemeinde Auernhofen allmählich der Entschluß, eine eigene Schule in ihrem Dorf zu errichten. Die Nähe des angrenzenden katholischen Gebietes ließ den Besitz einer solchen, wie ausdrücklich hervorgehoben wurde, besonders wünschenswert erscheinen. Die älteste Aufzeichnung, die in dieser Sache noch vorhanden ist, findet sich auf einem bei den Dekanatsakten befindlichen Blatt: „Vorschlag zur Schulbesoldung in Auernhofen“ vom 1. Oktober 1721. Hier stellten einige in der Gemeinde einflußreiche Männer übersichtlich zusammen, was Gemeinde und Gotteshaus (Kirchenstiftung) etwa an Geld, Getreide, Grundstücken und Holz aufzubringen im stande wären, um einen „eigenen Schulmeister“ anstellen und besolden zu können. Im Herbst 1721 wurde die Angelegenheit in einer Gemeindeversammlung in Auernhofen beraten und hierauf eine Eingabe an das Konsistorium in Ansbach gesandt. Dem Pfarrer hatte man davon nichts gesagt, vermutlich weil schon bekannt war, daß dieser dem Plan abgeneigt sei. Pfarrer Grieninger in Holzhausen erhielt von den Schritten der Auernhöfer erst dadurch Kenntnis, daß Dekan Dürr, ehe er die erwähnte Eingabe dem Konsistorium unterbreitete, eine gutachtliche Äußerung des Pfarramts wünschte. Grieninger war nun sehr aufgebracht und erhob eine Reihe von Einwendungen gegen die Errichtung einer eigenen Schule im Filialort. So schrieb er u. a., er lehne jede Verantwortung ab, „wenn in solcher Sache gehandelt werde, was Inskünftige Verdrießlichkeiten möchte geben.“ Er besorge, daß „nach der Hand unter den Gemeindsleuten zu Auernhofen Schwierigkeiten entstehen möchten wegen der Besoldungseinrichtung,“ da sie „einander sehr konträr“ seien, „zumal wenn mit der Zeit in Holzhausen eine freie und zu Auernhofen für arme Kinder eine teuere Schul werde.“ (Er beabsichtigte schon damals, in Holzhausen eine sog. Freischule einzurichten, in der die Kinder kein Schulgeld zu bezahlen brauchten. Im Jahre 1729 gelang dies dadurch, daß der Lehrer 20 Gulden aus der Almosenpflege statt des Schulgeldes erhielt.) Es sei „etwas ganz Neuerliches und gewiß Unnötiges;“ die Kinder liefen doch oft einen halben Tag auf der Gasse herum. Sie würden zudem der wöchentlichen Betstunde und Wochenpredigt entzogen werden. Auch wisse er nicht, wie es mit der Auernhöfer Schulvisitation ablaufen werde, auch nicht, wer ihm künftig seinen Priesterrock nach Auernhofen und zurücktragen werde, was bisher der Holzhäuser Schulmeister getan. „Item, wenn hiesiger neuer Schulmeister auszieht und ein Ziemliches von seinem Salario soll einbüßen, ist ihm nicht zu verdenken, wenn er auch sucht, soviel an ihm ist, was sein ist.“
Acht Tage später beklagte sich der Pfarrer in einem Schreiben an den Dekan aufs neue, daß er in der Auernhöfer Schulsache von den Leuten nicht das Geringste erfahre und diese alles „hinter ihm erpraktizieren.“ Er müsse seines Amtes Ehre retten und sich darüber beschweren, zumal wenn er die Inspektion über die Schule bekommen solle. Auch fürchte er, „es möchte ihnen aus der Heiligenpfleg (Kirchenstiftung) etwas konzedieret (bewilligt) werden“, während man ihm nicht zugestanden, siebenmal die hl. Kommunion dort zu halten (erlaubt war es ihm schon, aber bezahlt wurden nur sechs Kommunionen!) und hernach werde man den „Abgebrannten und anderen presthaften Leuten“ nichts mehr aus dem Gotteshaus geben usw. Im ganzen waren Grieningers Einwendungen ziemlich kleinlich; bald aber steigerte sich sein Widerstand sogar zu kritischen und drohenden Äußerungen gegen den Dekan, ja es hieß, er habe diesen beim Konsistorium verklagt, weshalb Dekan Dürr seinerseits nun dessen Hilfe anrief. Das Konsistorium konnte ihn beruhigen, es sei keine Beschwerde eingelaufen, beauftragte ihn aber zugleich, „die Gemeinde Auernhofen von ihrem unnötigen Verlangen in Güte abzumahnen.“
Die Sache zog sich nun zwar noch etwas in die Länge, aber die Auernhöfer ließen sich von ihrem Plan nicht mehr abbringen. Aus dem nächsten Jahr sind zwar nur zwei Schriftstücke in diesem Betreff erhalten, immerhin zeigen sie, daß man die Angelegenheit weiter betrieb. Das erste ist eine „Spezifikation derjeniger Schulkinder, welche sich allhier in dem Dorf Auernhofen befinden und tüchtig sind, in die Schule zu gehen.“ Darin werden 34 Kinder, 22 Knaben und 12 Mädchen, mit Namen angeführt, darunter auch 6 fünfjährige und 2 vierjährige. Das zweite ist ein Auftrag des Konsistoriums vom 13. Nov. 1722, der Pfarrer solle berichten, „wann dem vorigen Schulmeister zu Holzhausen die aus dem Auernhöfer Heiligen genießende Addition gemacht wurde“ und „aus was Ursachen solches geschehen.“
Aus dem folgenden Jahr gibt uns ein Verzeichnis die Namen aller derer an, die in Auernhofen „gesonnen, eine christliche Schul aufzurichten, welches denn zur Ehre Gottes, der Jugend zum besten.“ Das Blatt trägt die eigenhändige Unterschrift von 26 Männern. Es wurde durch eine Deputation von 5 Mann Anfangs Oktober dem Dekanat überreicht, jedenfalls mit einem Gesuch an die Landesfürstin (Christiane Charlotte, Witwe des Markgrafen Wilhelm Friedrich, die für ihren unmündigen Sohn Karl Wilhelm Friedrich die Regierung führte). Denn am 21. Okt. 1723 erging aus der „Geheimen Obervormundschaftlichen Regierungs-Ratskanzlei“ an das Oberamt Uffenheim die Mitteilung, daß „Ihre Hochfürstliche Durchlaucht die gnädige Frau Landesfürstin, auch Vormünderin und Landesregentin“ der Gemeinde Auernhofen auf ihr übergebenes Memorial hin die Annahme eines eigenen Schulmeisters erlaubt habe, und der Auftrag, Bericht einzureichen mit Vorschlägen „wie die Sache einzurichten und die Unterhaltung des Schulmeisters ausfindig zu machen sein möchte.“ Damit war die Errichtung einer Schule in Auernhofen genehmigt.
Am 2. Nov. wurden in Uffenheim die noch erforderlichen Verhandlungen gepflogen. Erschienen war Dekan Dürr, Castner Greiner, Stadtvogt Evander, Amtsschreiber Luz und 5 Abgeordnete in Auernhofen. In dem über die Verhandlungen aufgenommenen Protokoll wurden zunächst die Gründe für die Errichtung einer eigenen Schulstelle in Auernhofen noch einmal aufgeführt und dann im einzelnen genau festgelegt, was der künftige Schulmeister an Besoldung erhalten und wie diese aufgebracht werden sollte. Hiebei wurde ihm vor allem zugewiesen, was bis dahin „der Schulmeister zu Holzhausen wegen der gehabten Bemühung von Auernhofen gezogen.“ Eine Entschädigung für die dadurch erlittene Einkommensminderung wollte man diesem nicht gewähren, weil er 1. durch die Ausschulung der Auernhöfer Kinder „aller Mühe und Arbeit enthoben bleibe und also mit gutem Gewissen für die Arbeit, Mühe und Sorgfalt, so ein anderer übernimmt, nichts prätendieren kann; 2. seiner in den Orten Holzhausen, Simmershofen und Walkershofen vorhin zu besorgenden vieler Kinder destobesser und mit mehrerem Nutzen abwarten kann; 3. bei seiner Annahme ihm schon voraus diese gesuchte und gehoffte Separation von hiesigem Dekanat eröffnet und ihm wegen künftigen Abgangs einiger Besoldungsstücke Bedeutung bei der Verpflichtung geschehen, 4. aber bisher seine Bedienstung ohnedem von den Dorfschulen eine der besten und erträglichsten im hiesigen Dekanat ist.“ – Als Schulhaus wurde ein kleiner Neubau bestimmt, in dessen unterem Stockwerk sich die Gemeindeschmiede befand und noch lange verblieb, sodaß als Schullokal und Lehrerwohnung nur eine große Stube, zwei Kammern und eine Küche übrig war.
Vor Abschluß des Protokolls wurde der eben in Uffenheim anwesende Schultheiß Hans Jakob Hermann von Simmershofen herbeigeholt und einvernommen, da gerüchtweise verlautet war, die Gemeinde Holzhausen und Simmershofen wollten gegen die Errichtung der Schule in Auernhofen Einspruch erheben. Hermann erklärte jedoch, die beiden Gemeinden wollten den Auernhöfern kein Hindernis in den Weg legen, im Gegenteil, sie sähen es gerne, wenn durch die Ausschulung der Kinder von Auernhofen ihr Schulmeister nicht mehr – wie bisher – an die 80 Kinder unterrichten müsse. Es sei unmöglich, so viele ordentlich zu lehren, „in ein paar Stunden herumzukommen und alle aufsagen zu lassen“, in Zukunft könnten also ihre Kinder „mehr lernen als vorher“.
Nur hätten sie es gern gesehen, wenn ihrem Schulmeister die von Auernhofen bisher genossene wenige Besoldung hätte bleiben können. Da er aber die Mühe nicht mehr habe und doch noch bei seiner Besoldung zu leben vermöge, („indem sie gehört, daß mancher Geistliche nicht viel mehr hätte“) so werde „er auch wohl die Einkünfte so sehr nicht achten“. Sie stellten es deshalb „gnädigster Herrschaft anheim und wollten gerne geschehen lassen, was dieselbe diesfalls anordnen werde“.
Es ist nicht zu verwundern, daß schon nach wenigen Tagen der Holzhäuser Schulmeister Lorenz Gegenvorstellungen erhob. In einem Gesuch ans Konsistorium bat er, die den Auernhöfern erteilte Erlaubnis, einen eigenen Schulmeister anzunehmen, möge wieder aufgehoben und er bei seiner „bisherigen Versehung und Besoldung“ belassen und darin geschützt werden; sollte es aber bei hochfürstl. Dekret sein Bewenden haben, so möge man ihm „wenigstens eine erkleckliche Addition (Zulage) oder anderweitige Promotion (Beförderung) angedeihen lassen“. Zur Begründung seines Gesuchs wies er u. a. darauf hin, daß bisher jederzeit der Holzhäuser Schulmeister in Auernhofen alle Kirchen- und Schuldienste inseparabiliter (untrennbar) verrichtet und von dort den wenigen Genuß an Geld und Getreide als wesentlichen Bestandteil seiner Besoldung gehabt habe; er sei sowohl als Schulmeister in Holzhausen als Auernhofen angenommen worden; von dem, was Holzhausen abwirft, könne er unmöglich leben; daß der Weg für die Schulkinder schlimm sei, sei nur ein Vorwand; vielmehr seien ihm einige in Auernhofen ungünstig gesinnt und diese hätten die Gemeinde verhetzt; die Bauern hätten auch alle Schritte ohne sein und des Pfarrers Vorwissen unternommen.
Das Konsistorium schickte die Eingabe zurück mit dem Bemerken, es sei an die Markgräfin selbst zu richten und forderte von dem Pfarrer Bericht, wieviel dem Lorenz entzogen würde und wie er schadlos gehalten werden könnte. Die Auernhöfer hätten schon vorher sich selbst beim Konsistorium erboten, ihm wegen des Entgangs zu satisfacieren (genug zu tun).
Nach 3 Wochen wurde durch die Markgräfin entschieden, daß dem Schulmeister zu Holzhausen „die Hälfte seiner bisher zu Auernhofen genossenen Emolumenten (Einkünfte) noch ferner ohne Schwierigkeit verabfolgt werden,“ hingegen der neue „Nebenschulmeister“ „die andere Hälfte nebst den übrigen in dem Uffenheimischen Amtsprotokoll vom 2. Nov. 1723 ihm zugelegten Besoldungsstücken genießen solle.“ Demgemäß wurde nun vom Konsistorium sofort Georg Caspar Schmidt von Herrnberchtheim am 27. Nov. 1723 als „Nebenschulmeister“ in Auernhofen ernannt und der Dekan beauftragt, ihm das Handgelübde abzunehmen sowie „mit Zuziehung des weltlichen Amtes Obsorge zu tragen, damit hochfürstl. gnädigste Willensmeinung in richtiger Abreichung der beiden Schulmeistern gn. verordneten Competenz gebührend vollzogen werde.“ Schmidt stellte sich sofort ein, wurde am 29. Nov. bereits vom Dekan in Pflicht genommen und mit dem Schreiben des Konsistoriums unverzüglich nach Holzhausen geschickt, damit er dem Pfarrer in Gegenwart des Auernhöfer Schulzen und Gotteshauspflegers Treue und Fleiß angelobe. Grieninger war aber immer noch voll Ärger über die Neuerung. So schrieb er z.B. in das alte Zirkularienbuch vorne ein: „Wider alles Renitieren und Remonstrieren ist nach Auernhofen der erste Schulmeister kommen ao. 1723, den 27. Nov. … Was ich dawider geschrieben und mich sehr opponieret (widersetzt), und was für Verdruß ich davon bekommen, weiß Gott und die ganze Pfarrgemeinde.“ Vorerst nahm er das Handgelöbnis des neuen Schulmeisters noch nicht an, da er „auf die Andreä-Predigt (30. Nov.) studieren“ müßte und zuerst noch „Instruktion und Unterricht“ über sieben Punkte vom Dekan erhalten wollte. Am 1. Dezember schrieb er hierüber an den Dekan, machte hiebei die alten Einwendungen und stellte einige Fragen z.B. „wie sei es in Sonntags- und Pfingstkinderlehren zu beobachten? Sollten die Auernhöfer Kinder allein, welches fast nicht sein kann, oder untereinandergestellt, die Buben von dem Holzhäuser und die Mägdlein von dem Auernhöfer Schulmeister oder wie bisher vom Holzhäuser allein gefragt werden? Was sei mit dem Schulmeister und Schulkindern bei den Wochenbetstunden und -Predigten zu observieren? Sollen sie herabkommen? Wann und wie seien solche in Holzhausen zu besuchen? Soll der Auernhöfer Schulmeister allezeit seinen Stand auf der Orgel (nämlich in Holzhausen) haben? Werde er (Grieninger) die Auernhöfer Schule zu visitieren haben? Das wäre eine „neue Beschwernis,“ wofür er auch „eine Rekreation erhoffe.“
So besonders wichtig, daß sie den Aufschub des Handgelöbnisses des neuen Schulmeisters rechtfertigten, waren alle die Einwände und Fragen des Pfarrers wohl nicht; sie offenbarten vielmehr, daß er eben immer noch Schwierigkeiten machen wollte. Der Dekan erteilte sofort kurzen Bescheid, und nun stand der Einführung des ersten Schulmeisters in Auernhofen nichts mehr im Wege. Seine Besoldung wurde im Februar 1724 endgültig festgesetzt. Sie betrug laut einer durch den Amtsschreiber Luz mitgeteilten Spezifikation: an Geld 16 Gulden 13 Kreuzer 3 Pfennig; dazu von jedem Kind 12 Kreuzer Schulgeld im Quartal; an Korn 6 Malter 1 Metz; ferner die Nutzung von 1 ½ Morgen Äckern und 1 Morgen Wiesen sowie 2 Gert Holz, dazu die Wohnung. Geld und Getreide wurde teils von der Kirchenstiftung gegeben. Damit war endlich die Einrichtung der neuen Schule in Auernhofen vollendet und alles Nötige geordnet.
In den 200 Jahren seit Gründung der Auernhöfer Schule haben 17 Lehrer an ihr gewirkt. Die ersten – nach damaliger Sitte noch Schulmeister genannt – waren, wie nicht selten in jener Zeit, meist wenig gebildete Leute, die den Schuldienst nur neben anderer Beschäftigung (Handwerk u. dergl.) versahen. Erst verhältnismäßig spät hat man ja für eine entsprechende Vorbildung derer Sorge getragen, denen man die Jugend zur Unterweisung und Erziehung anvertraute. Dann aber konnten bald Leistungen und Ansehen der Männer sich heben, die zu diesem so wichtigen Amt berufen waren. – Der erste Schulmeister war (wie erwähnt)
3.) Johann Bartholomäus Ritter ( 1732-1735 ). Er war ein böser, roher Mensch, der zu vielen Klagen Anlaß gab. Die Leute hielten ihn für „nicht recht gescheit“. Aus Mutwillen schlug er den Ofen in der Schulstube ein; einem Bauernsohn, der ihm das Kraut eintreten sollte, traktierte er erbärmlich mit Schlägen, gegen Pfarrer und Gemeindevertreter erging er sich in den ärgsten Drohungen; von der Kirchtüre zog er den Schlüssel ab und versteckte ihn; den Knaben des Gotteshauspflegers zog er aus der Schulbank und trat ihn mit Füßen, bis er blau wurde; auch sonst „traktierte“ er die Schulkinder ganz „barbarisch“, so daß niemand mehr ein Kind in die Schule schicken wollte. Seine Pflichten im Schul- und Kirchendienst versäumte er vielfach. Von allen Seiten kamen Beschwerden über ihn; im November 1734 führten der Schultheiß Johann Michael Ott und der Bürgermeister Casimir Ehemann in Uffenheim wieder Klage über ihn. Dekan und Pfarrer konnten in ihren Berichten Ritter nicht entlasten, sondern mussten noch weitere schlimme Dinge von ihm melden. Ritter reichte eine sehr umfangreiche Beschwerdeschrift dagegen ein (mit 58 Beschwerde-punkten!), aber seine eigene Verteidigungsschrift ließ erkennen, daß der weitaus größte Teil der Schuld an ihm selbst lag. Nach längeren Verhandlungen wurde die Kassation über ihn verhängt. Im April 1735 verließ er Auernhofen, aber auch nach seinem Abzuge gab es langwierige Händel mit ihm. Hatte er schon früher einmal in Uffenheim eine „Turm“-Strafe verbüßt, so mußte er nun wegen gemeiner Schmähungen gegen Dekan, Pfarrer, Schultheiß u.a. „in Uffenheim bei Wasser und Brot Karren schieben“. – An seine Stelle war bereits am 17. März der „Uffenheimische Bürger“
4.) Georg Karl Gäbelein ( 1735-1738 ) ernannt worden. Dieser hatte das Schreinerhandwerk erlernt und war erst 26 ½ Jahre alt. Mit ihm war „jedermann zufrieden“; er scheint sehr fleißig und ordentlich gewesen zu sein. Gäbelein stellte eine neue Aufzeichnung der Schulbesoldung her, die ein Verzeichnis der zur Abgabe von Besoldungsgetreide Verpflichteten enthält sowie genauere Angaben über die Lage der Schulgrundstücke und das Erträgnis der sog. Kasualien (z. B. wurden „von einer Hochzeit gegeben: ein Stück Rindfleisch, ein Stück Schweinefleisch, eine Sulzen, ein paar Würst, ein halber Laib Brot, ein halber Kuchen, ein paar Weck zur Suppen, zwei Maß Wein und was in der Hochzeit in den Klingelsack eingelegt wird; Kirchengebühr 45 Kreuzer, Orgelspielen 20 Kr.; für das Hochzeitladen von einem Tisch a 12 Personen 30 Kreuzer“). „In Ansehung seiner Dürstigkeit und geringen Besoldung“ wurde ihm im Oktober 1736 vom Oberamt eine Zulage von jährlich 2 Gulden an Geld und 6 Metz Korn bewilligt. Nach nicht einmal dreijähriger Dienstdauer starb Gäbelein am 12. Januar 1738 und hinterließ eine Witwe mit zwei Kindern „in großem Elend“, zumal seine Krankheit viele Kosten verursacht hatte. – Zur Verwesung der Schulstelle schickte das Dekanat einstweilen den Uffenheimer Bürgerssohn und Alumnus J. H. Finkenberger nach Auernhofen, der bereits in Marktsteft und Mainbernheim „mit Ruhm“ praktiziert hatte. Um den erledigten Schuldienst bemühten sich mehrere Bewerber, einige waren auch bereit, die Witwe des Gäbelein „aus den Dienst zu heiraten“. Das Konsistorium aber übertrug den Schuldienst in Auernhofen an
5.) Johann Georg Meynunger (Meininger) ( 1738-1740 ). Er war nach 15 Jahren nun schon der fünfte Schulmeister dortselbst. Pfarrer Grieninger versäumte nicht, besonders darauf hinzuweisen, daß der Schuldienst in Auernhofen in kurzer Zeit so oft sich erledigt habe, und bemerkte: „es scheine, als hätte Gott kein Gefallen an dieser Schule“. Meynunger hatte am Anfang allerhand Schwierigkeiten infolge von Quertreibereien eines Mitbewerbers, der sein Ziel nicht erreicht hatte. Unter seinen Aufzeichnungen im Schulbesoldungsbuch ist die erstmalige Erwähnung des Weihnachtgsinggeldes bemerkenswert „Im 1739. Jahr habe an der Weihnachten ersungen allhier zu Auernhofen 2 Gulden 30 Kreuzer, in Holzhausen und Simmershofen 1 Gulden 45 Kreuzer“. – Nur zwei Jahre war Meynunger in Auernhofen, dann wurde ihm im Dezember 1740 der durch den Tod seines Vaters erledigte Schuldienst in Michelfeld übertragen und zugleich
6.) Johannes Zimmermann ( 1741 -1745 ), bisheriger Schulmeister-Vicarius zu Höchstetten, zum Schulmeister in Auernhofen ernannt. Er war ein Pfarrerssohn von Wiesenbach, hatte sieben Jahre die Fürstenschule in Heilsbronn, über ein Jahr die Universität in Jena besucht und war „Kandidat der Rechtswissenschaft“: 1741 verheiratete er sich mit einer Tochter des verst. Pfarrers Gleiß von Michelbach an der Lücke. Zu seiner Zeit war das Gesamterträgnis des Auernhöfer Schuldienstes 74 Gulden 43 Kreuzer 3 Pfennig, wovon aber 15 Gulden für Ankauf von Holz abgingen. Im Jahre 1743 bewarb sich Zimmermann um die neue lateinische Schule in Marktsteft. Sein in lateinischer Sprache verfaßtes diesbezügliches Schreiben an Dekan Georgii ist noch vorhanden. Er blieb noch zwei Jahre in Auernhofen, dann kam er mit 1. Januar 1746 als Schulmeister nach Rudolzhofen. Sein Nachfolger wurde
7.) Franz Anton Schüßler ( 1746-1750 ). Über ihn beklagte sich 1748 ein Jude aus Ermetzhofen beim Dekanat, daß er seine großen Schulden nicht bezahle und nicht einmal zur Abrechnung zu bringen sei. Er wurde angehalten, sich alsbald mit seinem Gläubiger auseinanderzusetzen und künftig ordentlich zu hausen. In jene Zeit fällt die Errichtung der „Freischule“ in Auernhofen (in Holzhaufen bestand eine solche schon seit 1729). Im März 1750 starb Schüßler, von dem sonst wenig bekannt ist, im Alter von fast 59 Jahren. – Zwei Bewerber meldeten sich nun um den Dienst in Auernhofen; Schulmeister Joh. Leonh. Hartmann von Bullenheim, der dort seit drei Jahren unter viel Bedrängnis von seiten der Andersgläubigen tätig war, und der Sohn eines „Hausgenossen“ in Holzhausen: Veit Schmidt. Dieser war Primaner bei St. Sebald in Nürnberg, hatte eine gute Stimme, verstand das „Orgelschlagen“, schrieb eine feine Handschrift und führte einen guten Wandel. Der Auernhöfer Schultheiß sprach für ihn, der Pfarrer empfahl ihn, der Dekan hätte ihm gerne zu dem Schuldienst verholfen, aber er kam zu spät.
{Auszug aus Buch „Auernhofen-Ein Dorf in Franken“ v. Renate Schlegel}
8.) Johann Blasius Schilffarth ( 1750 – 1755 )
9.) Christoph Philipp Weber ( 1755 – 1781 )
Die Auernhöfer Schule hatte im 32. Jahr ihres Bestehens bereits den 9. Schulmeister. Von den bisherigen ist keiner länger als 5 Jahre hier gewesen. Davon wurden 2 abgesetzt, 3 sind bald verstorben und die anderen verließen nach kurzer Zeit die Schulstelle, weil das Einkommen zu gering war.
10.) Daniel Joseph Weber ( 1781 – 1790 )
11.) Heinrich Gottlob Brendel ( 1791 – 1805 )
{Ende Auszug}
Brendel gab sich alle Mühe, diesen genauen Anweisungen entsprechend seine Obliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen, doch hatte er einen kränklichen Körper und nur mäßige Gaben. Sein Fleiß und guter Wille, sein Orgelspiel, sein christlicher Lebenswandel werden wiederholt anerkannt. Seine Ehe war glücklich und friedlich, doch herrschte trotz aller Sparsamkeit in seinem Hause (bei sechs Kindern und Mangel an Vermögen) meist bittere Not. Die Höhe seines Einkommens war auffallend großen Schwankungen unterworfen. 1804 wurde ihm endlich eine Zulage von 20 Gulden bewilligt und ein mäßiger Holzbezug gewährt. – Über das Schulhaus berichtete der Pfarrer 1799, daß es „nichtsweniger als zweckmäßig“ eingerichtet sei. Noch immer befand sich in demselben die Gemeindeschmiede; der Schulmeister hatte nur die Hälfte des Hauses inne und dadurch viel zu wenig Platz; seine Wohnung war „im Winter der Kälte, im Sommer der größten Hitze ausgesetzt“, die Schulstube, die er zugleich als Wohnstube benützen mußte, war „der Anzahl der Kinder nicht angemessen“. Zudem war das Haus „sehr baufällig“ und eine „vollkommene Reparatur desselben unumgänglich“. Im Jahr 1800 wurde endlich eine neue Gemeindeschmiede am Ortseingang gebaut und 1802 das Schulhaus teilweise umgebaut. Nun hatte es zwar der Schulmeister allein inne, aber trotzdem bestand der Übelstand weiter, daß die Familie des Schulmeisters sich meist in der selben Stube aufhalten mußte, in welches Unterricht erteilt wurde. – Brendel starb am 28. Mai 1805 im Alter von 46 Jahren und hinterließ die Seinen in überaus trauriger Lage. Sein Nachfolger wurde
12.) Georg Leonhard Haas (1805 – 1852), ein erst 23 Jahre alter Schullehrerssohn aus Wernsbach. Am 29. Novbr. wurde er feierlich in seinen Dienst eingeführt, am 19. Januar 1806 verheiratete er sich mit der Witwe seines Vorgängers, die aber schon ein Jahr darauf, erst 37 Jahre alt, verstarb. Welcher Geist ihn bei seiner Verehelichung erfüllte, zeigen seine eigenen Worte, die Furcht vor dem Soldatenstande habe ihn veranlaßt, die Witwe zu heiraten. Schon im ersten Jahre hatte er ernste Schwierigkeiten in der Gemeinde, an denen er aber (wenigstens zum großen Teil) selbst schuld war. Nachdem er sich 1808 wiederverheiratet hatte, vernachlässigte er seine Stiefkinder (Brendel) gänzlich, so daß das Landgericht einschreiten mußte. Seine Haushaltung war leichtsinnig und unordentlich. Da auch seine zweite Frau bald verstarb, schloß er 1822 eine dritte Ehe (mit der Schullehrerstochter Hofmann von Enheim). Von Anfang an ließ es Haas an Eifer und Fleiß in seinem Schuldienst fehlen trotz guter Begabung; er war hitzig und unverträglich und hatte viele Streithändel, sodaß er in der Gemeinde sehr unbeliebt war. Seine Nachlässigkeit wurde immer größer, sodaß ihm ernstliche Vorhalte gemacht werden mußten. Wenn er sich dann auch einige Zeit mehr Mühe gab und auch einen ordentlicheren Wandel führte, so hielt doch die Besserung nie lange an.
Im Mai 1832 verbreitete sich das Gerücht, Haas habe die heiligen Kirchengeräte, die ihm zur Aufbewahrung anvertraut waren, verpfändet. Eine Nachschau ergab, daß sie tatsächlich fehlten. Haas beteuerte, er wisse nicht, wo sie seien, und schob alle Schuld auf seine Frau. Tags darauf wurden beide verhört; sie legten nun zwar die hl. Gefäße vor, gestanden aber ein, daß sie dieselben schon seit zwei Jahren verpfändet hatten und zwar den großen Kelch um 4 Gulden an Faust Siegel, den kleinen Kelch und den großen Hostienteller an Markus Mandelbaum um 11 Gulden, die zwei Hostienbüchslein und den zinnernen Kelch für Krankenkommunionen an Joseph Blumenstock um über 8 Gulden, endlich das kleine Hostientellerchen zusammen mit einigen Sachen der Frau des Haas an Elias Siegel um 9 Gulden. Die Geldgeber, die diese Pfänder genommen hatten, waren sämtlich Juden in Aub. Als dies die Gemeinde erfuhr, wurden sofort Stimmen laut, es werde niemand mehr zum hl. Abendmahl gehen, bis die in Judenhänden gewesenen hl. Gefäße beseitigt und ganz neue angeschafft wären. Eine vom Pfarrer einberufene Versammlung der Gemeinde faßte auch in diesem Sinne Beschluß. Nach Untersuchung der Angelegenheit berichtete das Landgericht an die Regierung: die Frau habe zwar alle Schuld auf sich genommen, doch sei es höchst wahrscheinlich, daß Haas selbst um die Sache gewußt habe; von einer Unterschlagung könne nicht die Rede sein, da noch vor Einleitung der Untersuchung die Kirchengefäße wieder eingelöst waren, somit dem Angeschuldigten „tätige Reue“ zur Seite stehe. Eine eigentliche Bestrafung könne deshalb nicht eintreten, wohl aber müsse das unwürdige Benehmen des Schulmeisters auf dem Disziplinarweg (= durch Dienststrafverfahren) geahndet werden. Die Rücksicht auf die höchst traurigen Verhältnisse des Haas gäben aber Anlaß, nicht auf Entlassung, sondern auf Versetzung auf eine möglichst entfernte Schulstelle anzutragen. Die Regierung war aber der Ansicht, eine Versetzung sei untunlich, da Haas „anderwärts noch weniger taugen“ werde, nachdem sich seine bisherige nur von wenigen Kindern besuchte Schule „schon mehrere Jahre in schlechtem Zustande befindet“. Nach weiteren Verhören und Verhandlungen, in denen die Aussagen der Zeugen dahin gingen, daß Haas um die Verpfändung gewußt habe, und er selbst zugab, daß er zum mindesten durch Unterlassung des Nachsehens und durch die mangelhafte Aufbewahrung grobe Nachlässigkeit und Pflichtvergessenheit gezeigt und sich strafbar gemacht habe, wurde Haas auf sein flehentliches Bitten und sein Versprechen der Besserung in Auernhofen belassen, obwohl ihm die Gemeinde „alle Liebe und Achtung und alles Zutrauen entzogen“ hatte und ihn nicht mehr länger in ihrer Mitte sehen, noch ihm ihre Kinder anvertrauen wollte.
Teilweise wurde nun zwar das Betragen des Haas besser, so daß in den nächsten 10 Jahren wenigstens keine besonderen Klagen über ihn laut wurden, doch besuchte er trotz seiner Armut samt den Seinen fleißig die Wirtshäuser in Aub und vernachlässigte die Schuljugend im Rechnen und Schreiben. Die Aufstellung eines Schulgehilfen erschien als sehr notwendig; doch wurde zunächst wegen der Mittellosigkeit und des üblen Haushalts des Haas davon abgesehen. Als aber neue Rügen der Regierung wieder nichts fruchteten, wurde im Jahr 1845 die Unterweisung der Auernhöfer Jugend von Mai bis Oktober dem Schulgehilfen Probst zu Holzhausen (= Simmershofen) übertragen. Haas mußte ihm dafür eine Entschädigung zahlen und sich verpflichten, dem Unterricht des Probst soviel als möglich, jedoch ohne diesem einzureden oder ihn im Unterricht zu unterbrechen, beizuwohnen, um sich selbst zu unterrichten, in welcher Weise er nach Ablauf dieser Zeit den Unterricht selbst fortzusetzen habe, um seine Schule in besseren Stand zu bringen. Der Erfolg war gering. Eine Visitation im Jahre 1847 gab schließlich der Regierung Anlaß, im Februar 1848 folgendes auszusprechen: „Da sich die Schulgemeinde Auernhofen außer Verbindlichkeit erachtet, für besseren Unterricht mit eigenem Kostenaufwand zu sorgen, so wird von Oberkuratelwegen befohlen: 1. die Schule zu Auernhofen ist vom 1. Mai 1848 an auf die Lebensdauer des Schullehrers Haas geschlossen; 2. die Schulkinder haben von diesem Tage an die Schule zu Holzhausen regelmäßig zu besuchen; 3. an den Schullehrer resp. Gehilfen in Holzhausen ist das gesetzliche Schulgeld nach der Zahl der Kinder und das Schulholz abzuliefern.“
Wie lange diese Verfügung in Kraft blieb, ist nicht mehr ersichtlich, doch scheint es nach einer Eingabe der Gemeinde vom November 1850, daß Haas den Unterricht noch einmal übernahm. Die Klagen über ihn blieben die alten und wurden immer heftiger. Seine dritte Frau starb im Juli 1850, seine Kinder vernachlässigte er immer mehr. Auf dringendes Bitten der Gemeinde ordnete die Regierung im Januar 1851 die Aufstellung eines Schulgehilfen an und ernannte hiezu den bisherigen Schulverweser in Pfahlenheim, Georg Schlee, der sich als sehr tüchtig und eifrig erwies. Alsbald wurde Haas auch die Gemeindeschreiberei und der Kirchendienst abgenommen, da sein Wandel immer mehr Anstoß erregte. Er beabsichtigte auch zum vierten Mal zu heiraten und zwar eine nicht in gutem Ruf stehende Person von Hüttenheim. Da wandte sich Pfarrer Asimont an einen Sohn des Haas, der in Niederösterreich lebte und sich schon einmal angeboten hatte, seinen Vater in sein Haus aufzunehmen, und bat ihn, den alten Mann wenigstens mit dem Notwendigsten zu versorgen, damit er die Reise nach Österreich ausführen könne. Die Gemeinde wolle tun, was in ihren Kräften stehe, um „die Angelegenheit mit den Gläubigern“ in Ordnung zu bringen. Jedoch zu dieser Reise kam es nicht mehr. Am Abend des 14. März 1852 starb Haas fast 70 Jahre alt plötzlich infolge übermäßigen Branntweingenusses. Die Verwesung der Schule führte der bisherige Gehilfe Schlee, dem wiederholt größtes Lob ausgesprochen wurde, bis er im Herbst 1852 als Schulverweser nach Diespeck kam.
Während der langen Dienstzeit des Haas waren im Schuldiensteinkommen mehrere Änderungen eingetreten, doch sind von ihm nur wenige Aufzeichnungen vorhanden. Als die Gemeindeschmiede aus dem Schulhaus wegverlegt wurde, kam das kleine, am Schulhaus gelegene Gärtlein (5 ½ Quadrat-Ruten) zur Schule. Bei der Verteilung der Gemeindegüter 1809 und 1831 erhielt die Schule zunächst ein Krautbeet „im Seewasen“, dann ein Stück Wiese „im Bauernwasen“. Von 1806 an wurde die Besoldung durch Gewährung von 3 Klaster Holz und 300 Wellen verbessert. Die „freie Schule“ wurde 1811 aufgehoben und das Schulgeld wieder eingeführt. Nach der Fassion von 1833 betrug das Einkommen aus dem Hauptberuf 227 Gulden 19 Kreuzer, das aus Nebengeschäften 67 Gulden 27 Kreuzer. Hievon kamen 28 ½ Gulden als Lasten in Abzug. Der Unterricht fand damals in der Werktagsschule im Winter vormittags von 7-10 Uhr und nachm. Von 12-3 Uhr für alle 3 Klassen statt, im Sommer vorm. Von 6-8 Uhr für die erste und zweite, von 8-9 Uhr für die dritte Klasse. In der Sonntagsschule wurde nur eine Stunde unterrichtet und zwar kamen dazu die Knaben und Mädchen abwechselnd. Das Schulhaus wird als klein und unsauber bezeichnet. Lehr- und Wohnzimmer wurden endlich durch einen Bretterverschlag getrennt.
Nach dem Tode des Haas begann für die Auernhöfer Schule eine neue und bessere Zeit. Inzwischen …
Nach Auernhofen kam als Nachfolger des Haas
13.) Johann Matthias Horn ( 1852-1857 ), bisher Schullehrer in Tauberschallbach. Am 23. November wurde er feierlich in sein Amt eingeführt. Er war verheiratet und hatte 2 Söhne und 2 Töchter. Die Schuldienstgründe bewirtschaftete er noch selbst, hatte dabei aber mehrmals Unglück und große Verluste, so daß zeitweise Not einkehrte. Horn war kränklich, doch erfüllte er seine Pflicht als Lehrer zur Zufriedenheit der Gemeinde; in seinem Wandel war er tadellos. Schon nach 4 1/2 Jahren starb er, 64 Jahre alt, am 23. März 1857. Seine Witwe starb 1885 in Weiltingen. Nun wurde
14.) Wilhelm Friedrich Schurig ( 1857-1866 ), bisher Schullehrer in Unterickelsheim, zum Lehrer in Auernhofen ernannt. Seine Einführung erfolgte am 15. Oktober 1857. Unter ihm hob sich die Schule in Auernhofen weiter in erfreulicher Weise, was wiederholt rühmend hervorgehoben wurde. Manche häusliche Sorge und öfteres Unwohlsein erschwerte allerdings dem eifrigen Manne, dessen Lebenswandel sehr gelobt wird, die Ausrichtung seines Dienstes. Auf seine Bitte erhielt er ab 1. September 1866 die Schulstelle in Keidenzell und verließ am 23. August 1866 Auernhofen nach nicht ganz 9 jähriger Wirksamkeit dortselbst. – Ein Gesuch der Gemeinde, es möchte auf Grund des Art. 2 des Schulgesetzes vom 10. November 1861 die Schulstelle in Auernhofen in ein sogenanntes Provisorat umgewandelt werden, da nach dem 25 jährigen Durchschnitt die Zahl der Werktagsschüler nur 20-25 betrage, und die Kirchenstiftung, die einen beträchtlichen Teil der Schulbesoldung zu leisten hatte, die Mittel dazu kaum noch aufbringen könne, wurde von der Regierung nicht genehmigt und ab 1. Nov.
15.) Johannes Ludwig Turtur ( 1866-1896 ) zum Schullehrer in Auernhofen ernannt. Er war ein Lehrerssohn, stand damals im 32. Lebensjahre und war seit 1860 Lehrer in Birnthon bei Altdorf gewesen. Turtur verwandte sehr großen Fleiß auf die ihm anvertraute Schule, gab auch durch seinen Wandel der Jugend und der Gemeinde ein gutes Vorbild. Ihm verdankt ein großer Teil der heute noch in Auernhofen Lebenden gute Ausbildung und Erziehung und gar mancher denkt noch mit Verehrung des einstigen Lehrers. Beinahe 30 Jahre hatte Turtur mit Segen in Auernhofen gewirkt, als er am 19. Juli 1896 nach nur 14 tägigem Kranksein im Alter von 61 Jahren verstarb. Er ruht auf dem neuen Friedhof in Auernhofen. Ihm folgte am 1. November 1896 als Lehrer daselbst
16.) Johann Schmidt ( 1896-1918 ). Sein Leben und Wirken wurde seinerzeit in unserem „Uffenheimer Kirchenboten“ (4. Jahrgang 1918 Nr. 10 und Nr. 11) bereits näher beschrieben. Auch Hauptlehrer Schmidt steht um seines treuen Wirkens und seiner stets freundlichen und hilfsbereiten Art willen in der Gemeinde, die ihm nicht wenig verdankt, noch in bestem Andenken. – Während seiner Dienstzeit wurde endlich den Mißständen in dem unzulänglichen alten Schulhaus ein Ende gemacht und nachdem die Zahl der Schulkinder bis auf 40 gestiegen war, ein Neubau an anderer Stelle, aber auch unweit der Kirche, errichtet. Die Kosten desselben beliefen sich auf fast 17000 Mk.: Kreis und Staat leisteten Zuschüsse, für den größten Teil der Bausumme aber hatte die Gemeinde selbst aufzukommen. Am 30. Oktober 1900 wurde das neue Schulhaus feierlich seiner Bestimmung übergeben.
Während der Krankheit und nach dem Tode des Hauptlehrers Schmidt folgten sich verschiedene Aushilfslehrer und Verweser in durch die Kriegsverhältnisse bedingten raschen Wechsel, bis ab 1. Mai 1919
17.) Johann Konrad Schuh ( 1919-1923 ) zum Lehrer in Auernhofen ernannt wurde. Dieser, geboren 1889 zu Birkenfeld bei Neustadt a.A., war vom Oktober 1915 an im Heeresdienst gestanden, zuletzt als Leutnant, und hatte sich im Krieg ein Nierenleiden zugezogen, auch an seinen Nerven gelitten. Nach Kriegsende war er zur Aushilfe in Nennslingen verwendet, bis er nach Auernhofen kam. Schon nach 4 Jahren schied er Ende Oktober 1923 wieder von dort und kam nach einem dreimonatlichen Erholungsurlaub ab 1. Februar 1924 nach Langenzenn. Die Verwesung der Schulstelle führte von 1. November 1923 bis Ende Februar 1924 Kandidat Ernst Schöner aus Rothenburg o.T. – Dann trat der neu ernannte Lehrer
18.) Andreas Reichel, bisher in Krassolzheim, am 26. Febr. 1924 sein Amt in der Schule in Auernhofen an. Möge es diesem vergönnt sein, lange in Segen daselbst zu wirken!
Durch manche Schwierigkeiten wurde die Auernhöfer Schule im Laufe der 200 Jahre ihres Bestehens geführt. Es war nicht lauter Licht, von dem aus ihrer Geschichte berichtet werden konnte, andererseits zog auch manches Erfreuliche, vor allem das Bild manches tüchtigen und edlen Mannes, namentlich aus den letzten 70 Jahren, bei diesem Überblick an uns vorüber. Gott schenke der Schule im dritten Jahrhundert ihres Bestehens neues Leben und weitere Fortschritte; er sei mit denen, die an ihr wirken, und lasse von ihr reichen Segen ausgehen auf die Jugend, die in ihr unterwiesen und erzogen wird, wie auf die ganze Gemeinde!
{Auszug aus Buch „Auernhofen-Ein Dorf in Franken“ v. Renate Schlegel}
18.) Andreas Reichel ( 1924 – 1929 )
19.) Heinrich Gulden ( 01.01.1930 – 30.04.1930 )
20.) Ludwig Zuleeg ( 01.05.1930 – 1939 )
21.) Hans Haberstumpf ( 1947 – 1951 )
22.) Willi Struller ( 1951 – 1961 )
23.) Michael Wenninger ( 1961 – 1965 )
24.) Sofie Burgemeister ( 1965 – 1967 )
{Ende Auszug}